Die 10 wichtigsten 

Kinderrechte 

kurz vorgestellt

Die Kinder­recht­skon­ven­tion wurde am 20. Novem­ber 1989 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet.
Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. In den 25 Jahren seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist Vieles erreicht worden. Aber es gibt weiter viel zu tun.


Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:

Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)

Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)

Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)

Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)

Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)

Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)

Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)

Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23) 

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie/familien_kinder_und_jugendliche/kinder_jugendliche/kinderhabenrechtepreis/die-10-wichtigsten-kinderrechte-kurz-vorgestellt-133628.html
zuletzt aufgerufen am 29.06.2023

 Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention 

Du hast das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung, falls Du behindert bist. Dir stehen auch in diesem Fall alle Rechte der Konvention zu, so dass Du ein gutes Leben führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen kannst. 

Die Behindertenrechtskonvention finden Sie unter: 

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf 


 

Kinderschutz

Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung - weder körperliche noch seelische Gewalt darf einem Menschen angetan werden. Gemäß §8a SGB VIII bin ich als Kindertagespflegeperson dazu verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entsprechende Schritte lt dem Handlungs-Ablaufplan einzuleiten. 

Rechte der Eltern

Auch Eltern haben in Bezug auf die Betreuung ihres Kindes Rechte. Nähere hierzu unter: https://www.berufsvereinigung.de/oeffentlichkeitsarbeit/rubrik/rechte-der-eltern 
 

Partizipation

„Kinder werden nicht erst zu Menschen, sie sind bereits welche“ 

(Janusz Korczak, 1878-1942)

 

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens (Mitspracherecht, rechtliches Gehör)

(1)    Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2)    (…)

 

Partizipation im Kleinkindbereich bezieht sich auf die aktive alters- und entwicklungsgerechte Einbeziehung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren in Entscheidungsprozesse, die ihr Leben betreffen. Dies umfasst die Möglichkeit für Kinder, ihre Meinungen auszudrücken, Präferenzen zu äußern und an Entscheidungen entsprechend ihres Entwicklungsstandes teilzuhaben, die ihr tägliches Umfeld, ihre Betreuung und ihre Bildung beeinflussen.


Es ist mir ein großes Anliegen, Kindern von Anfang an zu vermitteln, dass ihre Meinungen und Ideen ernst genommen werden.