Informationen rund um die Kindertagespflege 

Was ist das eigentlich - Kindertagespflege?

Kindertagespflege findet u.a. im Haushalt der Tagesmutter/-vater statt und es werden bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreut. Ich betreue insgesamt bis zu 8 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren, wobei maximal 5 Kinder gleichzeitig bei mir sind. Sie bringen Ihren kleinen Zwerg zu den vereinbarten Betreuungszeiten zu mir und er ist dann während dieser Zeit ein Teil unserer Familie.

Kindertagespflege oder doch lieber direkt in den Kindergarten?
* Die Betreuung in kleinen Gruppen ist aus pädagogischer Sicht für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. 

* Die Tagesmutter ist für Ihren kleinen Zwerg eine verlässliche Bezugsperson, dies gibt Ihrem Kind Sicherheit und Orientierung. Das Vertrauen in die Welt kann so in einem geschützten Rahmen ähnlich dem eigenen Zuhause aufgebaut und gefördert werden. In diesem familiären Umfeld erfahren die kleinen Zwerge in jedem Moment wichtige Dinge des Alltags, die die Voraussetzung für schulische Bildung ist. 

* Kindertagespflege ist sehr flexibel in den Betreuungszeiten. Sie haben die Möglichkeit Stundenkontingente zwischen 10 Stunden und 55 Stunden in 5-Stunden-Schritten zu buchen. Dies unterstützt Sie dabei, Ihren Alltag und die Kinderbetreuung gut zu organisieren und auf Veränderungen im Alltag schnell und unkompliziert reagieren zu können.
* Die Tagesmutter kann auf die individuellen Essgewohnheiten, Allergien und Unverträglichkeiten Ihres Kindes eingehen. Alle Mahlzeiten werden ausgewogen und unter Hygienebedingungen frisch zubereitet. So kommt täglich ein leckeres und gesundes Gericht auf den Tisch.
* Damit Ihrem kleinen Zwerg nichts passiert, gibt es eine Sicherheits-Checkliste, die die Tagesmutter/-vater erfüllen muss. Die Umsetzung wird bei einem Hausbesuch vom Jugendamt vor Ort geprüft.
* Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmutter/vater hat eine Haftpflichtversicherung, für Schäden, die ein kleiner Zwerg eventuell außer Haus verursacht. Verursacht der kleine Zwerg dagegen einen Schaden im Haushalt der Tagesmutter/vater, so greift die Haftpflichtversicherung der Kindseltern.

Wo liegen Gemeinsamkeiten - Kindertagespflege und Kindergarten?
*Für alle Kinder ab 12 Monaten besteht ein Anspruch auf Betreuung - unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht - und unabhängig davon, ob Sie die Kindertagespflege oder den Kindergarten wählen.
* Ist mehr als ein Kind einer Familie in der Betreuung - Kindertagespflege und/oder Kindergarten - so wird nur der Elternbeitrag für das Kind mit dem höchsten Wochenstundensatz erhoben. Alle anderen Kinder sind dann unentgeltlich in der Betreuung.
*Als Angebot der Jugendhilfe sind die Elternbeiträge für die Kindertagespflege die selben, wie sie auch für einen Kindergartenplatz zu zahlen wären. Finanziell ist es also unerheblich, ob Ihr kleiner Zwerg zur Tagesmutter/vater oder in den Kindergarten geht. Die aktuelle Elternbeitragstabelle für den Kreis Steinfurt kann unter www.kreis-steinfurt.de heruntergeladen werden.
*Die kleinen Zwerge werden in ihrer Entwicklung begleitet. Es werden pädagogische Angebote geplant und durchgeführt, die Bildung Ihres Kindes wird gefördert, Ihr Kind hat die Möglichkeit eigene Erfahrungen zu sammeln und die Welt kennenzulernen. *Die kleinen Zwerge spielen drinnen und draußen mit anderen zusammen und lernen so im sozialen Miteinander grundlegende Verhaltensweisen, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.